Das erste Jahr

Im ersten Jahr wird der Kundendienst bei einem gemeldeten Defekt kostenlos durchgeführt, wenn sie die Bedienungsanleitung befolgt haben.
Dadurch ist nicht nur der Materialersatz kostenlos (siehe Garantiebedingungen für Eureka-Geräte),
sondern auch die Fahrt- und Montagestunden.

Die Kundendienstbesuche werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn festgestellt wird, dass Schalter nicht richtig stehen, Strom ausgefallen ist, Sicherungen am Schaltkasten oder Hauptschalter bzw. zwischenliegende Schalter nicht in Ordnung sind. Diese Regelung trifft auch zu, wenn ein Defekt, zum Beispiel durch höhere Gewalt, entstanden ist.