Das zweite und die nachfolgenden Jahre
Bei Kundendiensten nach dem ersten Jahr (siehe Garantiebedingungen für Eureka-Geräte) werden Ihnen Monteurstunden, Fahrtkosten und Ersatzteile in Rechnung gestellt.
An Fahrtkosten wird höchstens die Entfernung berechnet, als wäre die Kundendienststelle maximal 30 km
von Ihnen entfernt.


